Liquidation











Wir Tierärzte sind verpflichtet, unsere Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen.

Für Behandlungen im Not- und Feiertagsdienst berechnen wir den doppelten Gebührensatz.

Die Begleichung der erbrachten Leistungen muss jeweils sofort nach der Behandlung (bzw. bei Abholung eines Tieres nach der OP oder stationärem Aufenthalt) erfolgen.
Sie haben die Möglichkeit der Barzahlung oder der Zahlung mittels EC-Scheckkarte.